Vor wenigen Tagen, Anfang Februar 2021, hat die Bundesagentur für Arbeit die (nach unserer Kenntnis) vierte Fassung ihrer 34-seitigen „Arbeitshilfe Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ (früherer Titel: „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“) an die Jobcenter herausgegeben. Sie entspricht in weiten Teilen wortgleich der Vorgängerversion aus Sommer 2020. Die Arbeitshilfe trägt weiterhin den Zusatz „Nur für den Dienstgebrauch“ und ist durch die BA nicht veröffentlicht worden, da ihr Bekanntwerden nach offizieller Auffassung „die öffentliche Sicherheit gefährden“ könne. Weiterlesen auf ggua.de